Krankenfahrten
in Oldenburg und umzu

Wir fahren Sie zu Arzt, Klinik, Therapie und Reha – sitzend im Pkw oder im Rollstuhl in einem unserer Rollstuhlfahrzeuge. Bei einer ärztlichen Verordnung für eine Fahrt im Taxi/Mietwagen rechnen wir die Fahrt anschließend direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Bitte klären Sie vor der Fahrt, ob Ihre Krankenkasse die Fahrt genehmigen muss.

Unsere Krankenfahrten im Überblick

Außerdem fahren wir zu Facharztterminen, ambulanten Operationen, Chemotherapie, Reha und bei Entlassung aus dem Krankenhaus nach Hause. Bei Fahrten zur Reha klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab mit dem zuständigen Kostenträger.

Was eine Krankenfahrt ist – und was nicht

Eine Krankenfahrt ist eine sitzende Fahrt im Taxi oder Mietwagen, auch sitzend im Rollstuhl. Liegende Transporte, Fahrten mit medizinischer Betreuung und Notfälle übernehmen Krankentransport und Rettungsdienst. Im Notfall wählen Sie bitte die 112.

Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung und Abrechnung

1. Verordnung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet die Krankenfahrt, wenn sie medizinisch notwendig ist. Dafür gibt es ein eigenes Formular, die Verordnung einer Krankenbeförderung für Taxi/Mietwagen (oft „Taxischein“ genannt).

2. Genehmigung der Krankenkasse

Fahrten zu ambulanten Behandlungen – etwa Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie – bezahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur nach vorheriger Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H haben oder Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3 bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität).

Fahrten zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus brauchen keine vorherige Genehmigung.

Klären Sie im Zweifel bitte mit Ihrer Praxis oder Krankenkasse, was für Sie gilt.

3. Zuzahlung

Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung: Diese entspricht 10 % der Fahrtkosten, dabei mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt und nie mehr als die Fahrt insgesamt kostet. Sind Sie zuzahlungsbefreit, entfällt der Eigenanteil – bitte zeigen Sie uns dafür Ihren Befreiungsnachweis.

4. Abrechnung

Mit allen gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die direkte Abrechnung durch uns. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung von uns, die sie anschließend für die Rückerstattung bei ihrer Versicherung einreichen.

So bestellen Sie eine Krankenfahrt

  1. Anrufen oder per WhatsApp schreiben – mit Datum, Uhrzeit, Abholadresse und Ziel. Sagen Sie uns, ob Sie auf einem Fahrzeugsitz oder im eigenen Rollstuhl mitfahren möchten.
  2. Wir holen Sie zur vereinbarten Zeit ab und bringen Sie auf Wunsch auch wieder nach Hause.
  3. Schein abgeben: Die Verordnung einer Krankenbeförderung für Taxi/Mietwagen geben Sie dem Fahrer bei der Hinfahrt, spätestens bei der Rückfahrt.
  4. Wir rechnen ab – direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie anschließend für die Rückerstattung bei ihrer Versicherung einreichen.

Häufige Fragen

Was kostet mich eine Krankenfahrt?

Bei Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlen Sie 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt insgesamt kostet. Sind Sie zuzahlungsbefreit, entfällt der Eigenanteil – bitte zeigen Sie uns Ihren Befreiungsnachweis. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung.

Brauche ich eine Genehmigung?

Für ambulante Behandlungen meistens ja – außer mit Merkzeichen aG, Bl oder H oder ab Pflegegrad 4 (Pflegegrad 3 bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität). Für Fahrten zur stationären Behandlung nicht.

Kann ich regelmäßige Fahrten auf einmal bestellen?

Ja. Bei wiederkehrenden Terminen wie Dialyse oder Strahlentherapie legen wir alle Fahrten als Serie an.

Fahren Sie auch außerhalb von Oldenburg?

Ja. Wir übernehmen Krankenfahrten unabhängig von der Entfernung – in Oldenburg, im Umland und auch auf weiten Strecken. Wir holen Sie zum Beispiel in folgenden Orten ab:

  • Ammerland: Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede, Wiefelstede, Westerstede, Apen
  • Landkreis Oldenburg: Wardenburg, Hatten, Hude, Ganderkesee, Großenkneten, Wildeshausen
  • Wesermarsch: Elsfleth, Berne, Brake, Nordenham
  • Friesland und Wilhelmshaven: Varel, Zetel, Jever, Wilhelmshaven
  • Landkreis Cloppenburg: Cloppenburg, Friesoythe, Garrel
  • außerdem aus Delmenhorst, Bremen und Leer

Kann eine Begleitperson mitfahren?

Ja. Sagen Sie es uns bitte bei der Bestellung. Ob die Krankenkasse die Begleitung bezahlt, klären Sie bitte mit Ihrer Praxis oder Kasse.

Krankenfahrt bestellen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – mit Termin, Abholadresse und Ziel. Telefonisch erreichen Sie uns rund um die Uhr. Per WhatsApp antworten wir täglich von 6 bis 21 Uhr.

E-Mail: info@citytaxi-oldenburg.de

HD City Taxi Oldenburg GmbH · Rudolf-Diesel-Straße 24–28 · 26135 Oldenburg Telefon: 0441 / 15 8 15 · WhatsApp: wa.me/4944115815 · E-Mail: info@citytaxi-oldenburg.de Genehmigt nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Kontaktieren Sie uns gerne.

Wir bearbeiten Ihr Anliegen und melden uns anschließend bei Ihnen. Für kurzfristige Fahrtbestellungen rufen Sie uns bitte unter 0441 / 15 8 15 an.