BG-Fahrten
in Oldenburg und umzu

Nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bringen wir Sie zum Durchgangsarzt, zur Therapie oder in die Klinik – sitzend im Pkw oder im Rollstuhl in einem unserer Rollstuhlfahrzeuge. Bei bestätigter Kostenübernahme rechnen wir direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.

Wohin wir Sie fahren

  • zum Durchgangsarzt (D-Arzt) – dem Arzt, der nach einem Arbeitsunfall die Behandlung übernimmt
  • zur Physiotherapie und Reha
  • in die Klinik und nach einem Aufenthalt nach Hause
  • auch auf weiten Wegen, zum Beispiel zu BG-Kliniken in Hamburg, Bremen oder Hannover und darüber hinaus

Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft

Wir rechnen in der Regel direkt mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dafür benötigen wir eine Genehmigung des Kostenträgers oder einen Beförderungsschein. Bei bestätigter Kostenübernahme müssen Sie nichts vorstrecken.

Ob eine Taxifahrt übernommen wird, entscheidet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sprechen Sie dazu vorab Ihren Durchgangsarzt oder den zuständigen Kostenträger an.

Was wir bei der Bestellung wissen müssen

  • Datum, Uhrzeit, Abholadresse und Ziel
  • Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse; bei einem Arbeits- oder Wegeunfall auch der Name Ihres Arbeitgebers
  • ob Ihnen eine Genehmigung der Berufsgenossenschaft oder ein Beförderungsschein vorliegt
  • ob Sie auf einem Fahrzeugsitz oder im eigenen Rollstuhl mitfahren möchten

So läuft es ab

  1. Fahrt bestellen – per Anruf oder WhatsApp.
  2. Wir holen Sie zur vereinbarten Zeit ab, zu Hause oder am Arbeitsplatz.
  3. Fahrt bestätigen: Nach der Fahrt bestätigen Sie die Fahrt mit Ihrer Unterschrift.
  4. Wir rechnen ab – direkt mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Abrechnung benötigen wir eine Genehmigung des Kostenträgers oder einen Beförderungsschein. Klären Sie bitte vor der Fahrt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, ob die Taxifahrt übernommen wird, und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.

Fahren Sie auch weite Strecken, etwa zu einer BG-Klinik?

Ja. Wir fahren auch lange Strecken, zum Beispiel nach Hamburg, Bremen oder Hannover und darüber hinaus.

Gilt das auch nach einem Unfall in Schule, Kita oder Hochschule?

Ja. Dann ist in der Regel die Unfallkasse zuständig; der Ablauf ist derselbe.

BG-Fahrt anfragen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – mit Datum, Uhrzeit, Abholadresse, Ziel und zuständiger Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall nennen Sie uns bitte auch Ihren Arbeitgeber. Telefonisch erreichen Sie uns rund um die Uhr. Per WhatsApp antworten wir täglich von 6 bis 21 Uhr.

E-Mail: info@citytaxi-oldenburg.de Zurück zur Übersicht: Krankenfahrten

HD City Taxi Oldenburg GmbH · Rudolf-Diesel-Straße 24–28 · 26135 Oldenburg Telefon: 0441 / 15 8 15 · WhatsApp: wa.me/4944115815 · E-Mail: info@citytaxi-oldenburg.de Genehmigt nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Was kostet meine Taxifahrt?

Abfahrt

Ihre Eingaben werden nur zur Berechnung an einen Kartendienst auf Basis von OpenStreetMap übermittelt und nicht gespeichert.

Kontaktieren Sie uns gerne.

Wir bearbeiten Ihr Anliegen und melden uns anschließend bei Ihnen. Für kurzfristige Fahrtbestellungen rufen Sie uns bitte unter 0441 / 15 8 15 an.